Einleitung
Neben medizinisch-technischem Wissen spielen rechtliche Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle bei venösen Zugängen. Pflegefachkräfte und medizinische Assistenzberufe müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeit nicht nur fachlich korrekt, sondern auch juristisch abgesichert ist. Fehler in Dokumentation, Delegation oder bei der Ausführung können Haftungsrisiken mit sich bringen. Im Folgenden werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten und praktische Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, ggf. SGB IX)
SGB V regelt die medizinische Versorgung, Leistungen der Krankenkassen und ärztlich ärmliche Leistungen. SGB XI betrifft die Pflegeversicherung und Leistungen für Pflegebedürftige. Pflegefachkräfte müssen wissen, welche Leistungen zur medizinischen Behandlungspflege gehören und ärztlich verordnungsfähig sind. (1, 2) - Landespflegegesetze & Pflegekammerregelungen
In manchen Bundesländern gibt es Pflegekammern oder Berufsordnungen, die die Kompetenzen, Fortbildungspflichten und berufliche Verantwortung definieren. Diese regeln etwa, wer welche Tätigkeiten übernehmen darf, welchen Qualifikationsstandard Angehörige der Pflege haben müssen. (3) - Hygiene- und Infektionsschutzverordnungen
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu aseptischer Arbeit, Desinfektion und Verbandwechsel sind maßgeblich für Zentralvenenzugänge. Nichtbefolgung kann sowohl patientenbezogene Risiken als auch rechtliche Konsequenzen haben. (4, 5)
Verantwortlichkeiten & Delegation
- Pflegefachkräfte müssen stets prüfen, ob eine ärztliche Anordnung erforderlich ist (z. B. bei Anlage eines ZVK oder PICC oder ggf. Entfernen eines Ports).
- Delegation ärztlicher Aufgaben: In welchem Rahmen darf eine Pflegekraft Tätigkeiten übernehmen, die typischerweise ärztlich sind? Hier spielen Ausbildung, institutionelle Regelungen und rechtliche Vorgaben eine Rolle.
- Dokumentation: Jede Handlung, jeder Verbandwechsel, jede Zugangsinspektion und ggf. Komplikation muss dokumentiert werden, um im Nachgang nachvollziehbar zu sein – insbesondere im Haftungsfall.
Haftung & Risiko
- Bei Komplikationen wie Infektionen, Thrombosen oder Fehlplatzierung steht die Frage im Raum, ob die Pflegefachkraft fachgerecht gearbeitet hat, ob Hygienevorschriften eingehalten wurden und ob die Handlungen delegiert oder eigenständig vorgenommen wurden.
- Bei Verstößen gegen geltendes Recht, z. B. Infektionsschutzgesetz, kann neben berufsrechtlichen Sanktionen auch haftungsrechtlich (zivilrechtlich) Konsequenzen entstehen.
Abrechnung & Leistungskomplexe
- Nur Tätigkeiten, die entweder gesetzlich definiert oder durch ärztliche Anordnung dokumentiert sind, dürfen abgerechnet werden.
- Die Unterscheidung zwischen „medizinischer Behandlungspflege“ und Pflegeleistungen ist wichtig, insbesondere bei ambulanten Pflegeeinrichtungen oder Home Care.
- Pflegefachkräfte sollten sich über die aktuellen Tarife (z. B. beim MDK) und Kassenregelungen informieren, da diese regional variieren können.
Praktische Handlungsempfehlungen
- Fortbildung & Schulung: Regelmäßige Teilnahme an Schulungen wie Expert iV Nurse, um auf dem aktuellen Stand von Technik, Hygiene und Recht zu bleiben.
- Standard Operating Procedures (SOPs) nutzen: In der Einrichtung klare schriftliche Prozesse, z. B. für Anlage, Pflege, Katheterspülen, Verbandswechsel.
- Hygienerichtlinien einhalten: Verwendung aseptischer Technik, Desinfektion, Verbandwechsel gemäß RKI und Leitlinien wie Onkopedia. (4, 5)
- Dokumentation sicherstellen: Zeitpunkt, Zustand der Einstichstelle, Reinigung, Kies- und Medikamentengabe, Wechsel – alles schriftlich festhalten.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Ärzt:innen, Pflege und ggf. hygienebeauftragte Personen müssen abgestimmt sein, insbesondere bei Risikoabschätzungen und Komplikationen.
Schlussbetrachtung
Venöse Zugangssysteme stellen nicht nur eine technische Herausforderung dar, sondern auch eine rechtliche. Für Pflegekräfte und medizinisches Assistenzpersonal gilt: Wer sich umfassend schult und rechtliche Vorgaben kennt, minimiert Risiken – für Patient:innen und sich selbst. Schulungsangebote wie Expert iV Nurse leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass medizinisch-technische Kompetenz und rechtliche Sicherheit Hand in Hand gehen.
Quellen:
(1) Medi-Karriere. (2023). Recht und Pflege. Abgerufen am 25. September 2025, von https://www.medi-karriere.de/magazin/news-und-politik/recht-und-pflege/
(2) PflegePur – Ihr Partner für umfassende Pflege und Gesundheit. (2025, 22. Februar). Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflege: Ein umfassender Überblick. Abgerufen am 25. September 2025, von https://pflegepur.de/blog/rechtliche-rahmenbedingungen-der-pflege-ein-umfassender-ueberblick.com
(4) Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO). (2023). Partiell implantierte zentralvenöse Katheter. Onkopedia Leitlinien. Abgerufen am 25. September 2025, von https://www.onkopedia.com/de/onkopedia-p/guidelines/partiell-implantierte-zentralvenoese-katheter
(5) Myelom.Online e. V. (o. J.). Unterschiede der venösen Zugänge. Abgerufen am 25. September 2025, von https://myelom.online/multiples-myelom-informationsmaterial/multiples-myelom-basis-infos/fachbegriffe-blutwerte/unterschiede-der-venoesen-zugaenge/
(6) BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e. V. (o. J.). Venöse Zugänge – Einsatz, Auswahl, Unterschiede, Infektionsvermeidung. Abgerufen am 25. September 2025, von https://www.bvmed.de/themen/krankenhaus/venoese-zugaenge
(3) Springer Medizin. (2023). Pflegekammern und die berufliche Verantwortung von Pflegefachpersonen. Abgerufen am 25. September 2025, von https://www.springermedizin.de/pflegekammern-und-die-berufliche-verantwortung-von-pflegefachper/27437438
Bundesministerium für Gesundheit. (2023). Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB XI). Abgerufen am 25. September 2025, von https://www.gesetze-im-internet.de
Robert Koch-Institut (RKI). (2017). Hygieneanforderungen an das Legen und die Pflege von zentralvenösen Kathetern. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 60(2), 171–206. https://doi.org/10.1007/s00103-016-2492-3